Sicherheitsbestimmungen

Unsere Hüpfburg entspricht internationalen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen.
Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.

Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Es darf nur ein feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabelverwendet werden. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. Am Aufstellort muss in unmittelbarer Nähe zum Gebläse ein 230 Volt Stromanschluss zur Verfügung stehen.
Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Die Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist!
Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein herausfallendes Kind verletzen könnten. Generell ist unter der Hüpfburg und vor dem Eingang der Rasenteppich unterzulegen.
•Die Verwendung bei starkem Wind oder Niederschlag ist strikt zu unterlassen! In diesem Fall ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen, abzubauen und mit einer Plane abzudecken!
Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
•Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg betreten, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während desganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier oder z.B. Plastiksack den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und stetig zu kontrollieren.
Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
Aufsichtsperson: Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.

DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT WERDEN!

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass
•die Hüpfburg nicht überlastet wird (max. 12 Kinder!!)
•kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, sich daran hängt, dagegen springt etc.
Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Bitte nicht im vorderen Eingangsbereich aufhalten!

Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung: Kinderhüpfburgen sind für Kinder (max. 12 Jahre alt) konstruiert und sind daher

NICHT FÜR DIE BENUTZUNG DURCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN!

Bei einer widerrechtlichen Benutzung durch Erwachsene wird eine erhöhte Abnutzungspauschale in Höhe von 100,-€ in Rechnung gestellt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und einen lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!