Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, EVENTSERVICE BRAUN.
Änderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Vertrag schriftlich festgehalten sind.
I. Vermietung:
Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in einem sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Sollten Mängel und Schäden beim Aufbau erkennbar sein, sind sie unverzüglich beim Vermieter zu melden und schriftlich zu bestätigen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mietsache ist mit Sorgfalt zu behandeln und ist in dem Zustand zurück zu geben, wie sie in Empfang genommen wurde. Im Ausnahmefall (Beschädigung, etc.) ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige andere Hüpfburg zu liefern.
Der Mieter haftet generell für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.
Bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz in Form von Reparatur durch einen vom Vermieter zu wählenden Fachbetrieb, ggf. Wertminderung und gegebenenfalls entgangenen Umsatz, falls die Mietsache anschließend nicht an weitere Mieter fristgerecht übergeben werden kann.
Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird pro angefangenem Tag die normale Tagesmiete fällig und in Rechnung gestellt.
Der Vermieter weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle bzw. für Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt!
Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art!
Information für den Mieter: Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden bzw. einer bestehenden Privathaftpflicht- mitunter auch durch eine Haushaftpflicht abgedeckt sein. Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. Veranstalter haben die Möglichkeit eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Haftpflichtversicherung bzgl. jeder einzelnen Veranstaltung in Verbindung.
II. Zahlung:
Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vorab per Überweisung oder bar bei Anlieferung zu leisten.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Mietsache und deren Zubehör (Teppiche, etc.) ordnungsgemäß sauber und trocken an den Vermieter zurückgegeben werden.
Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache und deren Zubehör (Teppiche, Plane, etc.) ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt werden.
Ist dies nicht der Fall, wird das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung nach Aufwand mit 45,-€/Std. in Rechnung gestellt.
III. Auftrag
Der Auftrag / Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zu Stande.
IV. Sicherheitsbestimmungen
Dem Vertrag ist ein Merkblatt über die Sicherheitsbestimmungen beigefügt. Der Mieter bestätigt den Erhalt und die Kenntnisnahme durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.
V. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGBs oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, wird diese durch die jeweilige gültige gesetzliche Regelung ersetzt und im Übrigen wird hiervon die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen und weiteren Vereinbarungen nicht berührt.